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   BAG, 15.07.1999 - 6 AZR 738/97   

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https://dejure.org/1999,3522
BAG, 15.07.1999 - 6 AZR 738/97 (https://dejure.org/1999,3522)
BAG, Entscheidung vom 15.07.1999 - 6 AZR 738/97 (https://dejure.org/1999,3522)
BAG, Entscheidung vom 15. Juli 1999 - 6 AZR 738/97 (https://dejure.org/1999,3522)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überstundenzuschläge bei Arbeit an einem Wochenfeiertag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    MTL II § 27 Abs. 1, § 19, § 34 Abs. 1
    Überstundenzuschläge bei Arbeitsleistung an einem Wochenfeiertag - Unterscheidung zwischen Überstunden und Mehrarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 152
  • DB 2000, 98
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.11.1997 - 5 Sa 18/97

    Anspruch auf Überstundenvergütung, wenn der Arbeitnehmer an einem Wochenfeiertag

    Auszug aus BAG, 15.07.1999 - 6 AZR 738/97
    Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein - 5 Sa 18/97 -.

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 19. November 1997 - 5 Sa 18/97 - aufgehoben und der Rechtsstreit zur anderweiten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Berufungsgericht zurückverwiesen.

  • BAG, 24.03.1988 - 6 AZR 787/85

    Anforderungen an die Ermittlung der Höhe der vom Land zu zahlenden

    Auszug aus BAG, 15.07.1999 - 6 AZR 738/97
    Dies steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des erkennenden Senats vom 24. März 1988 (- 6 AZR 787/85 - AP MTL II § 27 Nr. 1).
  • BAG, 05.02.1965 - 3 AZR 497/63

    Gesetzlicher Wochenfeiertag - Ausgleich durch Freizeit - Lohnzahlungsanspruch -

    Auszug aus BAG, 15.07.1999 - 6 AZR 738/97
    Arbeitet der Arbeitnehmer hingegen an einem Feiertag, richtet sich sein Entgeltanspruch nicht nach § 2 Abs. 1 EntgeltfortzahlungsG, sondern ausschließlich nach § 611 BGB (BAG Urteil vom 5. Februar 1965 - 3 AZR 497/63 - AP FeiertagslohnfortzahlungsG § 1 Nr. 17, zu 2 der Gründe; Schmitt, EFZG, 3. Aufl., § 2 Rn. 25; Geyer/Knorr/Krasney, Entgeltfortzahlung - Krankengeld - Mutterschaftsgeld, Stand Mai 1999, § 2 EFZG Rn. 22; Vossen, Entgeltfortzahlung bei Krankheit und an Feiertagen, Rn. 773).
  • BAG, 12.12.2001 - 5 AZR 294/00

    Ersatzruhetage für Wochenfeiertage

    Die Feiertagsarbeit führt nicht zu Überstunden, da durch sie die für die betreffende Woche dienstplanmäßig festgesetzten Arbeitsstunden, die der regelmäßigen tariflichen Arbeitszeit entsprechen, nicht überschritten werden (BAG 15. Juli 1999 - 6 AZR 738/97 - AP MTL II § 27 Nr. 2, zu II 1 b der Gründe).
  • BAG, 09.10.2003 - 6 AZR 447/02

    Rufbereitschaft - Vergütung angefallener Arbeit

    c) Zu Unrecht beruft sich die Beklagte auf die Entscheidung des Senats vom 15. Juli 1999 (- 6 AZR 738/97 - AP MTL II § 27 Nr. 2).
  • BAG, 16.11.2000 - 6 AZR 338/99

    Berücksichtigung von Wochenfeiertagen bei Schichtarbeit

    Dabei sind nur die wegen des Wochenfeiertags ausgefallenen Arbeitsstunden zu berücksichtigen, nicht hingegen Arbeitsstunden, die der Angestellte auf besondere Anordnung hin während der Zeit leistet, in der er ohne den Feiertag dienstplanmäßig hätte arbeiten müssen (BAG 15. Juli 1999 - 6 AZR 738/97 - AP MTL II § 27 Nr. 2 zum insoweit gleichlautenden § 19 Abs. 3 Unterabs. 2 MTL II).
  • LAG Saarland, 05.09.2001 - 2 Sa 42/01

    Vergütung von Arbeitsleistungen an Feiertagen, die zugleich Sonntage sind, nach

    Nach Ansicht des Klägers verfange der Hinweis auf die Rechtsprechung des BAG vom 15.07.1999, Aktenzeichen 6 AZR 738/99 in ZTR 2000, Seite 126 nicht, weil hier nur geklärt worden sei, ob Arbeitszeit an einem Feiertag als dienstplanmäßige Arbeitszeit gelte oder aber als Ableistung von Überstunden.

    Nicht einschlägig seien die Entscheidungen des BAG vom 15.07.1999, Aktenzeichen 6 AZR 738/97 in ZTR 2000 S. 126, da hier die Frage des Mehrarbeitszuschlags für außerplanmäßig bei einem konkreten Arbeitnehmer an einem Wochenfeiertag anfallende Arbeit innerhalb der üblichen Dienstplanarbeitszeit angesprochen worden sei, und das BAG vom 25.06.1998, Aktenzeichen 6 AZR 664/96, weil dort nur Probleme des § 27 Abs. 2 MTArb angesprochen worden seien.

    Mit der Entscheidung des BAG vom 15.7.1999 - 6 AZR 738/97 - (in ZTR 2000 Seite 126) kann weiter angenommen werden, dass nicht noch zusätzlich Überstundenzuschläge hinzuzurechnen sein werden, da die Voraussetzungen des § 19 Abs. 2 MTArb nicht gegeben sind.

    Im übrigen sind die Entscheidungen des BAG vom 14.03.1988 - 6 AZR 787/85 - ZTR 1988 S. 338/339 und vom 15.07.1999 - 6 AZR 738/97 - ZTR 2000 S. 126 angewandt und fortgeführt worden, ohne hierbei einen abweichenden allgemeingültigen Grundsatz herauszubilden.

  • LAG Niedersachsen, 05.06.2002 - 15 Sa 1171/01

    Überstundenvergütung für die Heranziehung zur Arbeit aus der Rufbereitschaft an

    Das ergibt sich auch aus § 17 Abs. 1 Unterabs. 1 und Abs. 3 Satz 1 BAT, wonach Überstunden diejenigen Arbeitsstunden sind, die auf Anordnung über die im Rahmen der regelmäßigen Arbeitszeit für die Woche dienstplanmäßig angeordneten Arbeitsstunden hinausgehen, wobei die auf Grund eines Wochenfeiertags ausgefallenen Stunden mitzählen (vgl. zum regelungsidentischen § 19 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 MTL II: BAG, Urteil vom 15.07.1999 -6 AZR 738/97, AP Nr. 2 zu § 27 MTL II).

    Anders als in dem dem Bundesarbeitsgericht zur Entscheidung vorgelegten Fall (Urteil vom 15.07.1999, a.a.O.), in dem der Arbeitnehmer außerplanmäßig an einem Wochenfeiertag in der dienstplanmäßigen Arbeitszeit zur Arbeit herangezogen worden ist, ist vorliegend der Kläger in Folge der Änderung des Dienstplanes außerhalb seiner dienstplanmäßigen Arbeitszeit in der planmäßigen Rufbereitschaft zur Arbeit herangezogen worden.

  • LAG Bremen, 22.03.2001 - 4 Sa 255/00

    Altersteilzeitvertrag; Erstattung steuerlicher Nachteile aufgrund eines durch den

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